Mitglied der Schulkonferenz hatte geklagt
Die Klage eines ehemaligen Mitgliedes der Schulkonferenz des Standortes Altena des Eugen-Schmalenbach-Berufskollegs gegen den Zusammenlegungsbeschluss des Märkischen Kreises wurde vom Verwaltungsgericht in Arnsberg am Mittwoch, 24. Juni, zurückgewiesen. Das teilte die Pressestelle des Märkischen Kreises heute mit.Das Gericht erklärte in der mündlichen Verhandlung, die Klage werde abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.
Der Kläger hatte argumentiert, der Kreistagsbeschluss zur Auflösung des Berufsschulstandortes Altena sei nicht rechtens gewesen, weil die Schulkonferenz im Vorfeld nicht beteiligt worden sei. Dies hatte der Kreis aber auf Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der zweiten Kreistagsentscheidung am 27. März 2014 nachgeholt. Das Verwaltungsgericht stellte dazu fest, das in der Klage formulierte Ansinnen des Klägers sei damit erfüllt worden. (pmk)
Deutliche Mehrheit für Schließung
Der Kreistag des Märkischen Kreises hatte in seiner Sitzung Ende März vergangenen Jahres die zur Zusammenlegung aller Bildungsgänge des Eugen-Schmalenbach- Berufskollegs am Standort Halver und damit das Aus für die Dependance in Altena zum Ende des Schuljahres 2016/2017 am 31. Juli 2017 beschlossen. Bei der Abstimmung votierten seinerzeit 42 Kreistagsabgeordnete für die Schließung, 17 sprachen sich dagegen aus.
Was mit dem leeren Gebäude des Berufskollegs passieren soll, ist weiter offen.
Kommentar am Rande
Somit werden die Fahrwege für Schüler/-innen aus dem Lennetal so extrem, dass viele erst gar nicht auf die Idee kommen werden, künftig von Plettenberg aus die kleine Weltreise nach Halver-Ostendorf auf sich zu nehmen!
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