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Christof Hüls: Journalist, Tageszeitungs-Redakteur, Online-/Crossmedia-Redakteur, Referent für interne Unternehmenskommunikation und Webdesigner
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Über mich
Geboren in Altena, aufgewachsen in Altena, den größten Teil meines Lebens journalistisch in Altena gearbeitet: Seit Ende 1983 zunächst als freier Mitarbeiter der Westfälischen Rundschau (WR), dann einen Teil des Volontariates, als Redakteur und schließlich Redaktionsleiter – bis zur Schließung aller Redaktionen der WR im Jahr 2013. Danach hat es mich nach Hessen verschlagen. Drei Jahre war ich Lokalredakteur der Nassauischen Neuen Presse (NNP) in Limburg an der Lahn. Seit Juni 2017 arbeite ich als Editor am neuen zentralen Newsdesk der Frankfurter Neuen Presse (FNP) in Frankfurt. Mit diesem Blog versuche ich, wenigstens einen kleinen Zeh am Nerv von Altena zu halten. Mehr ist leider nicht drin.
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Christof Hüls, freier Redakteur und Journalist
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Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten.
Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen
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Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen,
so weit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart
ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt
sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials
ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars
richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und
ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik „Hinweis“ gilt
ergänzend.
Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung
zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der
Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt,
kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller
anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen
Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen
Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige
Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts
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für die Freigabe des Materials zu Zwecken
der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung
des Journalisten auch dann nicht übertragen
werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung
von Teilen eines Unternehmens geschieht
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Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden.
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der publizistischen Grundsätze des Deutschen
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und in der Veröffentlichung auszuweisen.
Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird stets
verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel
an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum
einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur
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bleibt vorbehalten. Mit der Annahme
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zu liefern.
Haftung, Kosten
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werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich
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als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er
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die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten
von in diesem Zusammenhang geltend gemachten
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Zweifelsfällen auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.
Der Auftraggeber stellt den Journalisten von
allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Veröffentlichung
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oder dem Auftraggeber erheben. Dies gilt nicht,
wenn der Journalist den Mangel eines Beitrags vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht oder die
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Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen
gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei
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Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
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Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,
für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten, in diesem Fall 58762 Altena.
Vorlage nach Muster des Deutschen Journalistenverbandes (DJV)