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Christof Hüls: Journalist, Tageszeitungs-Redakteur, Online-/Crossmedia-Redakteur, Referent für interne Unternehmenskommunikation und Webdesigner

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Christof Hüls

Christof Hüls, Journalist, Redakteur, Webdesigner

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www.huels-online.de
www.christen-in-altena.de
www.news-punkt.de
www.bibelpunkt.de
www.foerderverein-bga.de

 

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Christof Hüls Adresse siehe oben

Über mich

Geboren in Altena, aufgewachsen in Altena, den größten Teil meines Lebens journalistisch in Altena gearbeitet: Seit Ende 1983 zunächst als freier Mitarbeiter der Westfälischen Rundschau (WR), dann einen Teil des Volontariates,  als Redakteur und schließlich Redaktionsleiter – bis zur Schließung aller Redaktionen der WR im Jahr 2013. Danach hat es mich nach Hessen verschlagen. Drei Jahre war ich Lokalredakteur der Nassauischen Neuen Presse (NNP) in Limburg an der Lahn. Seit Juni 2017 arbeite ich als Editor am neuen zentralen Newsdesk der Frankfurter Neuen Presse (FNP) in Frankfurt. Mit diesem Blog versuche ich, wenigstens einen kleinen Zeh am Nerv von Altena zu halten. Mehr ist leider nicht drin.

Impressum erstellt mit dem Impressum-Generator der Kanzlei Siebert

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Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

Christof Hüls, freier Redakteur und Journalist

 

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material).

Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten.

Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen

Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen,

so weit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart

ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt

sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

 

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials

ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars

richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und

ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik „Hinweis“ gilt

ergänzend.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung

zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der

Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen

nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt,

kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller

anderweitig angeboten werden.

 

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen

Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten

Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen

Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige

Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts

ist nur mit der vorherigen, schriftlichen

Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere

für die Freigabe des Materials zu Zwecken

der Werbung.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung

des Journalisten auch dann nicht übertragen

werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung

eines Unternehmens oder der Veräußerung

von Teilen eines Unternehmens geschieht

(§34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte

Vereinbarung gem. §34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert

vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung

von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne

vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten

nicht erfolgen.

Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung

des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem

eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet

oder bearbeitet werden. Insbesondere sind

verfälschende oder sinnentstellende Veränderugen

von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen

nicht gestattet.

Das Material darf im Sinne des §14 UrhG weder

entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies

gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials

durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden.

Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und

nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung

der publizistischen Grundsätze des Deutschen

498 21. Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für freie Journalisten Wort und Bild

Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Montagen sind als solche kenntlich zu machen

und in der Veröffentlichung auszuweisen.

Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird stets

verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel

an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum

einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur

aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung

des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften

bleibt vorbehalten. Mit der Annahme

des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung

weiterer Rechte durch den Besteller nicht

verbunden.

Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein

Belegexemplar gem. §25 Verlagsgesetz kostenlos

zu liefern.

 

Haftung, Kosten

Der Besteller haftet für das überlassene Material

bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten

und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung

hat durch Einschreiben zu erfolgen.

Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt

werden oder verloren gehen, beträgt der

Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der

Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung

werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich

nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes

bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl.

Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren

verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungsoder

Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des

Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche

ein Mindesthonorar in Höhe des

zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche)

als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er

vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten

oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller

die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten

von in diesem Zusammenhang geltend gemachten

Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten

nach §13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen

§14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadensersatz

in Form eines Zuschlages von 100 % zum

jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten.

Der Besteller hat den Journalisten von

aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder

Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen

Dritter freizustellen.

Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Haftung

für die Veröffentlichung des Beitrags und hat in

Zweifelsfällen auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.

Der Auftraggeber stellt den Journalisten von

allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Veröffentlichung

des Beitrags gegenüber dem Journalisten

oder dem Auftraggeber erheben. Dies gilt nicht,

wenn der Journalist den Mangel eines Beitrags vorsätzlich

oder grob fahrlässig verursacht oder die

Mangelfreiheit garantiert hat.

 

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen

wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen

gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei

Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten

bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der

marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten

ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft

Foto-Marketing (MFM) bzw. bei

Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft

Wort (MFJ) anzuwenden.

 

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,

für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten, in diesem Fall 58762 Altena.

 

Vorlage nach Muster des Deutschen Journalistenverbandes (DJV)

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